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   OLG Rostock, 30.05.2017 - 3 W 162/15   

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https://dejure.org/2017,73992
OLG Rostock, 30.05.2017 - 3 W 162/15 (https://dejure.org/2017,73992)
OLG Rostock, Entscheidung vom 30.05.2017 - 3 W 162/15 (https://dejure.org/2017,73992)
OLG Rostock, Entscheidung vom 30. Mai 2017 - 3 W 162/15 (https://dejure.org/2017,73992)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 2 Abs 2 GBO, § 18 GBO, § 39 GBO, § 61 S FlurbG, § 79 Abs 1 FlurbG
    Eintragung des Eigentümerwechsels im Grundbuch: Fall der Anordnung der Ausführung eines Flurbereinigungsplans nach Auflassung aber vor deren Eintragung im Grundbuch; Eingreifen des Voreintragungsgrundsatzes

  • notar-drkotz.de

    Eigentümerwechsel im Grundbuch - Eingreifen Voreintragungsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 04.01.1996 - 20 W 548/95

    Auflassung vor Ausführung des Flurbereinigungsplanes

    Auszug aus OLG Rostock, 30.05.2017 - 3 W 162/15
    Damit sind die alten eingebrachten Grundstücke als Gegenstand des Eigentums (Sachverhältnis) untergegangen; an ihre Stelle sind im Wege der Surrogation die als Ersatz ausgewiesenen Grundstücke getreten (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.01.1996, 20 W 548/95, Rpfleger 1996, 335 mwN.; BayObLG, Beschluss vom 07.11.1985, BReg.

    Vielmehr ist die Auflassungserklärung regelmäßig als auf das Ersatzgrundstück bezogen anzusehen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.01.1996, aaO; BayObLG, Beschluss vom 07.11.1985, …

  • OLG Frankfurt, 25.09.2001 - 20 W 458/00

    Grundbuchlöschung wegen rechtlicher Gegenstandslosigkeit des Nießbrauchs an einem

    Auszug aus OLG Rostock, 30.05.2017 - 3 W 162/15
    Eine Auflassung kann daher vor der Berichtigung des Grundbuchs auf den durch den Flurbereinigungsplan gestalteten neuen Rechtszustand nicht eingetragen werden (vgl. zu vorstehendem OLG Frankfurt, aaO. mwN.; Beschluss vom 25.09.2001, 20 W 458/00, zitiert nach juris; BayObLG, aaO).
  • BayObLG, 23.12.1982 - BReg. 2 Z 70/82

    Zur Grundbucheintragung nach Anordnung der Ausführung eines Flurbereinigungsplans

    Auszug aus OLG Rostock, 30.05.2017 - 3 W 162/15
    24 Hinzu kommt, dass der Voreintragungsgrundsatz gemäß § 39 GBO - worauf das Grundbuchamt im Wesentlichen seine Zwischenverfügung stützt - ohnehin nach der, soweit ersichtlich, einhelligen Auffassung in Literatur und Rechtsprechung bei Berichtigung des Bestandsverzeichnisses nach Maßgabe eines Flurbereinigungsplans aufgrund der außerhalb des Grundbuchs eingetretenen Rechtsänderung nicht eingreift (vgl. dazu BayObLG, Beschluss vom 23.12.1982, aaO; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28.10.1977, 3 W 98/77, OLGZ 1978, 167; Bauer in Bauer/v. Oefele, GBO, 3. Auflage, § 39 Rn. 30; Hügel/Zeiser, GBO, 3. Auflage, § 39 Rn. 20; Demharter, GBO, 30. Auflage, § 39 Rn. 5).
  • OLG Zweibrücken, 28.10.1977 - 3 W 98/77
    Auszug aus OLG Rostock, 30.05.2017 - 3 W 162/15
    24 Hinzu kommt, dass der Voreintragungsgrundsatz gemäß § 39 GBO - worauf das Grundbuchamt im Wesentlichen seine Zwischenverfügung stützt - ohnehin nach der, soweit ersichtlich, einhelligen Auffassung in Literatur und Rechtsprechung bei Berichtigung des Bestandsverzeichnisses nach Maßgabe eines Flurbereinigungsplans aufgrund der außerhalb des Grundbuchs eingetretenen Rechtsänderung nicht eingreift (vgl. dazu BayObLG, Beschluss vom 23.12.1982, aaO; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28.10.1977, 3 W 98/77, OLGZ 1978, 167; Bauer in Bauer/v. Oefele, GBO, 3. Auflage, § 39 Rn. 30; Hügel/Zeiser, GBO, 3. Auflage, § 39 Rn. 20; Demharter, GBO, 30. Auflage, § 39 Rn. 5).
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